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   RFH, 26.01.1939 - III 132/37   

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RFH, 26.01.1939 - III 132/37 (https://dejure.org/1939,327)
RFH, Entscheidung vom 26.01.1939 - III 132/37 (https://dejure.org/1939,327)
RFH, Entscheidung vom 26. Januar 1939 - III 132/37 (https://dejure.org/1939,327)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 06.03.1970 - III R 20/66

    Zahlungen von Werbeprovisionen - Vermittlung von Belieferungsverträgen -

    In der Begründung seiner Entscheidung ging das FG von dem Urteil des RFH III 132/37 vom 26. Januar 1939 (RStBl 1939, 553) aus, wonach auch Rechte aus gegenseitigen Verträgen selbständig bewertungsfähig seien, wenn sie durch eine feste allgemeine Verkehrsauffassung als Wirtschaftsgüter anerkannt seien.

    Tatsächlich beständen bezüglich der Vertragsdauer aber keine wesentlichen Unterschiede gegenüber dem vom RFH mit Urteil III 132/37 (a. a. O.) entschiedenen Fall.

    Das FA ist, dem RFH im Urteil III 132/37 vom 26. Januar 1939 (a. a. O.) folgend, der Meinung, bezüglich der sog. Belieferungsrechte auf Lesemappen habe die allgemeine Verkehrsanschauung die Bewertungsfähigkeit anerkannt.

    Dieser Geschäftswert oder Teil des Geschäftswerts würde, wenn man der Auffassung des RFH in seinem Urteil III 132/37 vom 26. Januar 1939 (a. a. O.) folgen würde, als selbständig bewertungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut erfaßt werden, ohne daß er entgeltlich erworben oder durch sonstige Aufwendungen als selbständig bewertungsfähig anerkannt worden wäre.

  • BFH, 09.10.1962 - I 167/62 U

    Abzugsfähigkeit von regelmäßig wiederkehrenden Kosten für Werbung als laufende

    Es wird hierzu auf die Entscheidung des Obersten Finanzgerichtshofs IV 3/48 vom 23. November 1948, Deutsche Steuer-Zeitung, Ausgabe B (Eildienst) 1949 S. 91, verwiesen, wo die Rechtsprechung im einzelnen dargestellt ist, sowie auf die Entscheidung des Reichsfinanzhofs I 422/38 vom 26. September 1939 (RStBl 1940 S. 34, Slg. Bd. 47 S. 302) in Verbindung mit der Entscheidung des Reichsfinanzhofs III 132/37 vom 26. Januar 1939 (RStBl 1939 S. 553, Slg. Bg. 46 S. 106).
  • BFH, 29.10.1969 - I 93/64

    Regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen - Provisionen - Buchvertriebsfirma -

    Gleichwohl habe der RFH (z. B. Urteil III 132/37 vom 26. Januar 1939, RStBl 1939, 553) den Wert des Abonnentenstamms des werbenden Zeitschriftenhandels für aktivierungspflichtig gehalten, weil die den Verträgen innewohnenden Gewinnmöglichkeiten ein selbständig bewertbares und nach den Grundsätzen der Absetzung für Abnutzung (AfA) abschreibbares Wirtschaftsgut darstellten.
  • BFH, 17.12.1959 - V 251/58 U

    Überlassung von Prämienbüchern durch eine Buchgemeinschaft an ihre Mitglieder -

    Der Reichsfinanzhof hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. zum Beispiel Urteil III 132/37 vom 26. Januar 1939, RStBl 1939 S. 553, Slg. Bd. 46 S. 106) Bestellscheine als selbständige Wirtschaftsgüter erachtet.
  • BFH, 09.07.1958 - I 207/57 U

    Bilanzmäßige Behandlung entgeltlich erworbener Rechte aus schwebenden Verträgen

    Siehe hierzu die zu den Abonnementsverträgen bei Zeitschriftenvertriebsunternehmen ergangenen Entscheidungen des Reichsfinanzhofs VI A 790/33 vom 10. Januar 1934, Mrozek-Kartei, Einkommensteuergesetz 1925 § 13 Rechtsspruch 647; VI A 438/33 vom 3. Oktober 1934, Mrozek-Kartei, Einkommensteuergesetz 1934 § 6 Ziff. 2 Rechtsspruch 1; VI A 803/34 vom 12. Dezember 1935, Mrozek-Kartei, Einkommensteuergesetz 1934 § 6 Ziff. 2 Rechtsspruch 19, und VI 303/40 vom 12. Februar 1941, Reichssteuerblatt (RStBl) 1941 S. 499. Siehe auch Entscheidung des Reichsfinanzhofs III 132/37 vom 26. Januar 1939, RStBl 1939 S. 553.
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